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Kostenerstattung

Die Kostenerstattung für die Hyperthermie wird von den deutschen Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt.  Die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme ist in der Regel gering.

Wir unterstützen Sie dennoch gerne bei einem Antrag auf Kostenerstattung und stellen Ihnen hierfür die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zusage der Kostenübernahme erhalten, wird Ihnen am Ende der Behandlung eine Gesamtrechnung über die im Rahmen der durchgeführten Hyperthermiebehandlungen erbrachten Leistungen ausgestellt.

In allen anderen Fällen werden die Kosten nach jeder Behandlungssitzung in Rechnung gestellt und sind im Anschluss an die jeweilige Therapie in bar zu entrichten.

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