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Presseinformationen

PresseInfo Oncotherm: Hyperthermie als "sanfte Begleittherapie"

"Wärme soll das körpereigene Immunsystem anregen, gegen die Krebszellen
aggressiver vorzugehen".


Troisdorf, 16. November 2015. Über die therapeutische Allianz von Wärmetherapie und konventioneller
Krebsbehandlung berichtete die Programmzeitschrift FUNK UHR in ihrer aktuellen Ausgabe. Sie
stellt unter dem Titel "Sanfte Begleithilfe zur Chemotherapie" u.a. Therapien vor, die eine Chemotherapie
unterstützen können. Die Funk Uhr schreibt zur Hyperthermie: "Das macht den Krebs angreifbarer,
die Chemotherapie wird effektiver. Häufig können so die Chemo-Dosis und damit auch die Nebenwirkungen reduziert werden. Zudem soll die Wärme das körpereigene Immunsystem dazu anregen, gegen die Krebszellen vorzugehen."


In diesem komplementärmedizinischen Konzept positioniert sich die Wärmetherapie nicht alternativ zur
Strahlen- und Chemotherapie, sondern als Ergänzung. Die Hyperthermie zielt neben chirurgischer,
Chemo- und Strahlentherapie darauf ab, Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie gering zu
halten, aber auch deren Wirkung zu erhöhen. "Neue Therapien zur Behandlung von Krebs", war auch
Thema in der Aachener Zeitung, die über den diesjährigen Sonnenweg-Kongress in Jülich berichtete.
Diskutiert wurden Formen der komplementären Onkologie, dabei auch "Hyperthermie bei Krebs - 4.
Säule der Therapie oder komplementäre Maßnahme?"


Prof. Dr. Andräs Szäsz, Begründer der regional einsetzbaren Wärmetherapie (Oncothermie): "Bei Krebs
spielt die Schulmedizin eine wichtige Rolle. Wir verstehen die Hyperthermie als co-medikative Methode
in der Komplementärmedizin, um hitzeempfindlichere Krebszellen durch Wärme und elektrische
Wellen lokal und gezielt zu attackieren. Krebszellen werden sensibilisiert fur andere Therapien, Selbstheilungskräfte können stimuliert, das Immunstem gestärkt werden."


In dieses Therapieprogramm fügt sich die Oncothermie als lokale Wärmetherapie ein. Ihr Erwärmungseffekt fokussiert jedoch - anders als die Ganzkörpererwärmung - lediglich den Tumor. Chemo- und Strahlentherapien wirken intensiver, wenn krankes Gewebe punktuell erwärmt, intensiver durchblutet wird. Denn: Krebsgewebe leitet elektrische Energie besser als gesundes Gewebe. So lassen sich gesunde von kranken Zellen trennen. (Selektion auf Zellebene.) Die Oncothermie setzt nur kranke Zellen unter thermischen Stress. Das Ziel ist, die Zellen selbst in den Tod zu treiben. Die Oncothermie ermöglicht die Behandlung vieler Tumorlokalisationen, besonders Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Schwarzem Hautkrebs, Krebs der Bauchspeicheldrüse, Blasenkrebs, Prostatakrebs, Dickdarmkrebs, Analkarzinom.


Oncotherm (Troisdorf) entwickelt, produziert und vertreibt seit 1988 Therapiesysteme auf Grundlage des selektiven Erwärmungsverfahrens der lokal regionalen Oncothermie. Das Unternehmen gründet auf der Forschung von Professor Dr. Andräs Szäsz an der Eötvös Science Uni versity, Budapest. Die Elektrohyperthermie-Methode wurde zum Markenbegriff "Oncothermie" und zu einer der fuhrenden Hyperthermie-Behandlungsverfahren mit weltweit mehr als 200.000 Behandlungen pro Jahr.

Kontakt: Oncotherm GmbH, Dr. Janina Leckler, Belgische Allee 9, 53842 Troisdorf +49 2241 3199223, leckler@oncotherm.de

PresseInfo Oncotherm: "Zusätzliche Behandlung von Weichteilsarkomen mit Hyperthermie kann Therapieerfolg erhöhen"

Studie der Universität München: Tiefenhyperthermie erhöht Wirkung der Chemotherapie

Troisdorf, 13. Oktober 2015. Auf die positiven Ergebnisse einer Studie vom Klinikum der Universität
München (Prof. Rolf Issels) weist jetzt die Ärztezeitung (1. 10.2015) hin: "Eine regionale Tiefenhyperthermie plus neo-adjuvante Chemo verlängern das Langzeitüberleben von Sarkom-Patienten."Ausgangslage sei, dass "der Behandlungserfolg ... stark von der Größe und dem Differenzierungsgrad des Tumors abhängt. Deshalb ist es wichtig, das Sarkom-Gewebe vor einem chirurgischen Eingriff zu verkleinern und eine frühzeitige Absiedelung von Tumorzellen zu verhindern." Darauf weist auch die Deutsche Krebsgesellschaft hin: "Diese Vorbehandlung (neoadjuvante Therapie) kann mittels einer systemischen Chemotherapie (+/-lokaler Hyperthermie), einer Strahlentherapie oder einer Sonderform der Chemotherapie, der sogenannten isolierten hyperthermen Extremitätenperfusion, erfolgen."


Die Münchner Studie untersucht, wie eine "fokussierte Erwärmung in Kombination mit einem elektrischen
Feld" im Rahmen der regionalen Tiefenhyperthermie Chemotherapie und/oder Strahlentherapie
als ergänzende Behandlungsoption unterstützet: "Die medianen Überlebenszeiten unterschieden sich
signifikant, mit 15,4 Jahren für Patienten mit kombinierter neo-adjuvanter Therapie und 6,2 Jahren für
Patienten mit alleiniger neo-adjuvanter Chemo" Die Hyperthermie baue darauf, dass erhöhte Temperaturen zwischen 40 und 43 Grad Celsius Tumorzellen abtöten und die Wirkung der Chemotherapie tumorspezifisch erhöhen. "Dadurch werden die Zellen angreifbarer für das Immunsystem."

Im Rahmen der Studie wurden ausnahmslos radiative Hyperthermiesysteme eingesetzt.

Quelle:

PresseInfo Oncotherm: Zusätzliche Behandlungen mit Hyperthermie kann Therapieerfolg erhöhen.

PresseInfo Oncotherm: Studie der LMU zu Weichteilsarkomen ohne Hyperthermie-System von Oncotherm

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Beihilfe für Beamte muss im Einzelfall die Kosten für Hyperthermie tragen

Pressemitteilung von: Oncotherm GmbH
Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie

Kostenübernahme - Hyperthermie bei fortgeschrittenem Prostatakrebs

In einem von der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf betreuten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen die Beihilfefähigkeit einer Hyperthermie-Behandlung anerkannt (Az. 26 K 5202/14). Die Entscheidung wurde August 2015 öffentlich. Geklagt hatte ein Beamter, dessen Prostatakarzinom stark vergrößert und nicht mehr operabel war. Das Gericht hatte bereits im Februar 2015 das Landesamt für Besoldung und Versorgung aufgefordert, die Kosten für die Hyperthermie im Rahmen der Beihilfe zu übernehmen. Sie sei angesichts der fortgeschrittenen Krebserkrankung alternativlos“. Das Landesamt wies die Kostenerstattung zurück.

„Die Bundesbeihilfeverordnung schließt zwar Therapien aus, auch die Hyperthermie. Dies ist aber einschränkend auszulegen. Die Kosten für die Hyperthermie bleiben im Einzelfall erstattungs- und beihilfefähig, gerade wenn sie alternativlos gegenüber konventionellen Verfahren sind Das zeigt nun auch das Urteil aus Düsseldorf“, sagt Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der regionalen Anwendung der Hyperthermie (Überwärmung).Die Rechtsprechung wird flankiert von einer übergeordneten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, sog. Nikolaus-Rechtsprechung von 2005). Das bedeutet in der Praxis der Beihilfe: „Aufwendungen für medizinische Leistungen anlässlich einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, sind beihilfefähig, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.“

Nach dem Nikolaus-Urteil ist es gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) und dem „Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, den Einzelnen unter bestimmten Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen und für seine Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, ihn andererseits aber, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlungsmethode auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung … außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen“, so das Bundesverfassungsgericht. Gem. § 2 Abs. 1a SGB V haben Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht (mehr) zur Verfügung steht, auch Anspruch auf Leistungen jenseits des „allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse“.
Dabei zielt die Oncothermie auf eine individuelle wie belastungsfreie Therapie im Rahmen einer Komplementärmedizin ab. Sie versteht sich als nicht-gewebsverletzende Wärmebehandlung regionalbegrenzter Tumorarten. Dabei kombiniert sie Wärme mit Effekten elektrischer Felder. Chemo- und Strahlentherapien wirken intensiver in einem Gewebe, das durch künstliche Überwärmung stärker durchblutet ist. Sie steigert nicht nur Immunsystem und Kraft der Patienten. Sie greift auch Krebszellen selbst an. Deren Reparaturfähigkeit sinkt bei erhöhten Temperaturen. Das Ziel ist der programmierte Zelltod, die Apoptose, ausgelöst durch extern zugeführte Erwärmung.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht

Oncotherm GmbH, Janina Leckler, Belgische Allee 9, 53842 Troisdorf +49 2241 3199223,

Oncotherm (Troisdorf) entwickelt, produziert und vertreibt seit 1988 Therapiesysteme auf Grundlage des selektiven Erwärmungsverfahrens der lokal regionalen Oncothermie. Das Unternehmen gründet auf der Forschung von Professor Dr. András Szász an der Eötvös Science University, Budapest. Die Elektrohyperthermie-Methode wurde zum Markenbegriff „Oncothermie“ und zu einer der führenden Hyperthermie-Behandlungsverfahren mit weltweit mehr als 200.000 Behandlungen pro Jahr.
 
http://www.openPR.de/news/868679/Verwaltungsgericht-Duesseldorf-Beihilfe-fuer-Beamte-muss-im-Einzelfall-die-Kosten-fuer-Hyperthermie-tragen.html

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